TEILNAHMEBEDINGUNGEN


Mit einer Anmeldung erfolgt verbindlich die Anerkennung der Teilnahmebedingungen.

  1. Die Plätze für die Fortbildungskurse werden wie folgt vergeben:
    - Nach Eingang der Onlineanmeldung oder schriftlichen Anmeldung

  2. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine schriftliche Kursplatzbestätigung, welche gleichzeitig Ihre verbindliche Anmeldebestätigung darstellt.

  3. Nach Erhalt der verbindlichen Anmeldebestätigung ist die Kursgebühr bis 4 Wochen vor Kursbeginn ohne gesonderte Aufforderung auf das entsprechende Konto zu überweisen. Bei mehrteiligen Kursen ist jeweils bis 4 Wochen vor Modulbeginn die entsprechende Kursgebühr zu überweisen. Bei Anmeldung innerhalb von 4 Wochen vor Kursbeginn ist die Kursgebühr bzw. Modulgebühr sofort nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung fällig.

  4. Ein Rücktritt von einem Fortbildungskurs aus irgendwelchen Gründen muss schriftlich erfolgen. Sollte ein Kursteilnehmer seine Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung absagen, so besteht, unabhängig vom Grund seiner Absage, Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr von
    - 100%, wenn er früher als 8 Wochen vor Kursbeginn absagt,
    - 50%, wenn er zwischen 4 und 8 Wochen vor Kursbeginn absagt,
    - 30%, wenn er zwischen 2 und 4 Wochen vor Kursbeginn absagt.
    Bei noch kurzfristigerer Absage wird die volle Kursgebühr fällig. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Kursgebühr. Die einbehaltene Kursgebühr kann auf dem Kulanzweg auf eine spätere Kursteilnahme angerechnet werden. Ein Rechtsanspruch auf die vorgenannten Kulanzleistungen besteht nicht.

  5. Der Veranstalter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der von den ReferentInnen vermittelten Lehrinhalte.

  6. Wir behalten uns vor, eine Veranstaltung auf Grund Erkrankung oder Unfall der ReferentInnen, zu geringer Teilnehmerzahl oder sonstiger, von uns nicht beeinflussbarer Ereignisse, abzusagen. Bereits überwiesene Gebühren werden dann in voller Höhe rückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Bei Verhinderung von ReferentInnen behalten wir uns vor, ErsatzreferentInnen einzusetzen.

  7. Die Kursteilnehmer halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf und handeln in Eigenverantwortung. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die Kursteilnehmer durchführen, handeln die Kursteilnehmer auf eigene Gefahr und Risiko. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen die Lehrkräfte und den Veranstalter sind, sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen. Fügen Kursteilnehmer Dritten während der Übungen und Demonstrationen Schaden zu, bleiben ihre Haftungen unberührt.

  8. Sollte der Veranstalter KursteilnehmerInnen bei der Beschaffung von Übernachtungsmöglichkeiten behilflich sein, haftet er nicht für die Erbringung der Leistung der jeweiligen Pensionen/ Hotels.

Fenster schließen